Bewerbung
Du interessierst dich für den Masterstudiengang Digitalisierung & Entrepreneurship?
Erfahre hier, wie du dich bewerben kannst und welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind. Sei Teil eines innovativen Studiengangs, der bereits im ersten Jahrgang spannende Berufsfelder hervorgebracht hat, darunter die erfolgreiche Gründung eines Start-ups. Finde heraus, wie du deine Karriere in der digitalen und unternehmerischen Welt vorantreiben kannst!
Innerhalb des Bewerbungszeitraums vom 15. März bis zum 15. Juni kannst du dich für den Studiengang D&E bewerben. Hierfür reichst du deine Unterlagen per Upload im Bewerbungsportal ein.
Zum Bewerbungsportal: CAMPUSonline
Eingehende Bewerbungen werden kontinuierlich geprüft, sodass eine Rückmeldung auch vor der Bewerbungsdeadline möglich ist.
Bis zum 15.07. besteht während der Prüfung der Unterlagen zudem die Möglichkeit, weitere Dokumente nachzureichen oder fehlende Unterlagen zu ergänzen.
Bei Fragen kannst du dich gern unter de@uni-bayreuth.de an uns wenden.
Zwingend einzureichende Dokumente:
- Formlose Erklärung über die selbstständige Anfertigung der schriftlichen Darlegung studiengangspezifischer Kompetenzen (wird als Vorlage in CAMPUSonline zur Verfügung gestellt)
- Schriftliche Darlegung studiengangspezifischer Kompetenzen (Motivationsschreiben)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Transcript of Records (mit Angabe der bisherigen Durchschnittsnote): mind. 150 ECTS mit mind. der Note "gut" (2,5)
Falls vorhanden oder zutreffend können auch folgende Dokumente eingereicht werden:
- Antrag auf Nachteilsausgleich
- Modulaufstellung aus vorangegangenem Studium, für die noch keine Leistungsnachweise vorliegen
- Nachweis über besondere Qualifikationen bzw. über fachspezifische Zusatzqualifikationen
- Studienabschlusszeugnis
- Sprachnachweis für internationale Bewerbende: Deutsch C1
Eignungsverfahren
Generell müssen Studieninteressierte Kompetenzen aus den für den Studiengang relevanten Fachgebieten vorweisen. Daher wird fachlich insbesondere geprüft, ob Grundlagenwissen aus den drei Bereichen Betriebswirtschaftslehre, Digitalisierung und Programmierung vorhanden ist.
Im Eignungsfeststellungsverfahren werden daher die eingereichten Unterlagen durch einen Ausschuss unabhängig geprüft und hinsichtlich der Kriterien Leistungsbereitschaft, Studien- und Prüfungsleistungen des Erstabschlusses, interdisziplinäre Studienleistungen sowie besondere Qualifikationen und Kompetenzen bewertet. Auf Basis dieser Bewertung werden Studieninteressierte im ersten Schritt entweder direkt zugelassen, bei Bedarf zum Eignungsgespräch eingeladen oder abgelehnt.
Im Eignungsgespräch prüft der Ausschuss Studieninteressierte mithilfe eines Punkteschemas hinsichtlich der Kriterien der ersten Bewertungsstufe sowie auf Basis des persönlichen Eindrucks beim Gespräch. Studieninteressierte werden im Anschluss entweder zugelassen (ggf. mit Auflagen) oder abgelehnt.